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Liebe Eltern,

die Elternbeiträge dienen der anteiligen Finanzierung der Freien Schule Rügen. Allein mit staatlicher Förderung gemäß Schulgesetz lässt sich die Schule nicht kostendeckend betreiben.

Für jedes Kind, dass die Freie Schule Rügen besucht, wird individuell und möglichst sozial gerecht der Beitrag berechnet.

Konkret bedeutet dies, dass wir anhand der Einkommenssituation der jeweiligen Familie und entsprechend der Anzahl der Familienmitglieder (bzw. Haushaltsmitglieder) den Elternbeitrag ermitteln.

Mit unserem Elternbeitragsrechner könnt ihr schon vorab die Höhe des Schulgeldes und des Hortbetrags* an der Freien Schule Rügen berechnen lassen.

* Das Büchergeld in Höhe von aktuell 35,- € jährlich, das Getränkegeld in Höhe von aktuell 4,- € monatlich und das Essengeld für die warmen Mittagsmahlzeiten sind nicht Bestandteil des Elternbeitragsrechners.

* Der Hortbetrag entfällt seit 01.01.2020.

  • die Höhe des monatlichen Haushalts-Nettoeinkommens (Hinweise zur Berechnung unten)
  • die Anzahl der Haushaltsmitglieder (Hinweise zur Berechnung unten)
  • die Anzahl der Kinder des Haushaltes, die die Freie Schule Rügen besuchen.
  • Zum Haushalts-Nettoeinkommen gehören die Netto-Einnahmen aller zum Haushalt zählenden Erwachsenen, mit denen ein Kind in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenlebt und die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haushaltes erbringen. Zum Haushalts-Nettoeinkommen gehört daher z.B. auch das Einkommen eines nichtehelichen Lebenspartners.
  • Grundlage für die Ermittlung des Haushalts-Nettoeinkommens ist der/die Einkommenssteuerbescheid/e des Finanzamtes zum vorangegangenen Jahr. Von dem im Bescheid angegebenen zu versteuernden Einkommen werden die festgesetzte Einkommenssteuer sowie der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer abgezogen. Der verbleibende Betrag ist das Haushalts-Nettoeinkommen eines Jahres. Dieser Betrag wird durch 12 Monate geteilt, sodass im Ergebnis das monatliche Haushalts-Nettoeinkommen feststeht.
  • Bei Selbstständigen und Freiberuflern etc. wird das Nettoeinkommen ebenfalls über den Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres ermittelt. Von dem im Einkommenssteuerbescheid des Finanzamtes ersichtlichen Gesamtbetrag der Einkünfte sind 25 % für Beiträge zur Alters- und Krankheitsvorsorge und die gezahlte Einkommenssteuer abzuziehen. Dieser Betrag geteilt durch 12 Monate ergibt sodann das monatliche Nettoeinkommen.
  • Ist das so ermittelte Haushalts-Nettoeinkommen niedriger, als es der aktuell geltende ALG-II-Bedarf der Haushaltsgemeinschaft wäre, so wird der ALG-II-Bedarf als Haushalts-Nettoeinkommen angesetzt.
  • Eltern, die alleine – ohne Lebenspartner – mit Kindern leben und wirtschaften, können einen Freibetrag von 650,- € vom monatlichen Haushalts-Netto-Einkommen abziehen, bevor das monatliche Pro-Kopf-Einkommen berechnet wird.
  • Mindest- und Höchstbeitrag: Der Gesamt-Elternbeitrag für einen Teilzeitplatz in der Grundschule bzw. das Schulgeld in der Orientierungsstufe für das erste Kind beträgt monatlich mindestens 116,- €, höchstens jedoch 285,- €.
  • Rundung: Der errechnete Elternbeitrag wird immer auf volle Euro gerundet.
  • Kinderermäßigung:
    – Für das erste Kind werden 100% Elternbeitrag berechnet (mindestens 116,- € bzw. maximal 285,- €).
    – Für das zweite Kind reduziert sich der Elternbeitrag auf 75% des Elternbeitrags für das erste Kind
    (was einem Elternbeitrag von jeweils 87,5% für die beiden Kinder entspricht)
    – Für das dritte Kind reduziert sich der Elternbeitrag auf 50% des Elternbeitrags für das erste Kind
    (was einem Elternbeitrag von jeweils  75% für die drei Kinder entspricht)
    – Für das vierte Kind reduziert sich der Elternbeitrag auf 25% des Elternbeitrags für das erste Kind
    (was einem Elternbeitrag von jeweils 62,5% für die vier Kinder entspricht)
    – ab dem fünften Kind liegt der Elternbeitrag bei 0%
    (was einem Elternbeitrag von jeweils 50% für die fünf Kinder entspricht)
    Ermäßigungen sind nur bis zum Mindestbeitrag von 116,- € möglich.
  • Die Mittel aus dem Stipendien-Fond sollen dazu beitragen, Schülerinnen und Schülern aus
    Familien/Haushaltsgemeinschaften mit angespanntem finanziellem Hintergrund den Schul- und
    Hortbesuch zu ermöglichen.
  • Eltern mit einem überdurchschnittlichen Haushalts-Nettoeinkommen werden gebeten, ihre soziale
    Verantwortung wahrzunehmen und einen erhöhten Elternbeitrag zu zahlen, bzw. auf die
    Geschwisterermäßigung zu verzichten.
  • Grundlage für eine finanzielle Unterstützung aus dem Stipendien-Fond ist ein Antrag an den
    Vorstand des Vereins, in dem die Notwendigkeit einer finanziellen Unterstützung für einen
    begrenzten Zeitraum begründet und mit Nachweisen umfassend belegt werden muss.

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